Fotografie
Fotoarbeiten
Die Fotografie umfasst viele Bereiche der speziellen Arbeiten. Angefangen von der Aufnahme, die sehr umfangreich sein kann, bis hin zu verschiedenen Ausarbeitungen.
Anderseits steht das Signieren der Werke an, um den Hinweis auf die Einschränkung der Verwendung aufmerksam zu machen, welches auch gleichzeitig auch die Funktion trägt, nicht kopiert werden zu wollen, da es allgemein als störend empfunden wird, fremde Namen lesen zu müssen.
Weitere Bearbeitungen...
Rechtslage
Auch die private Fotografie zählt zu dem Bereich des Urheberrechts und dem des Persönlichkeitsrechts.
Es ist falsch, Argumente aufzuführen, dass ein privater Mitbürger, der privat seine Fotos verbreitet oder veröffentlicht, kein Urheberrecht besitzt.
Zwar wird eine nicht gewerblich ausübende Person jemals einen finanziellen Gewinn daraus tragen können, jedoch sind entstandene Materialkosten zu ersetzen. Sollten zudem Verstöße gegen das Urheberrecht und/oder Persönlichkeitsrechts vorliegen, so kann der private Mitbürger, der das Bildwerk aufgenommen hat, den Täter des Unrechts verklagen und Schadensersatz verlangen.
Fotograf
Da ich als Fotograf im nicht gewerblichen Bereich tätig bin, sind Ausarbeitungen und die Fotoergebnisse grundsätzlich kostenlos von mir zu erwerben. Dabei kann ich auf über 40 Jahre aktive Fotografie zurückblicken. Aufgewachsen mit analogen Fotoapparaten, die Arbeit mit Belichtungszeit, Blende und Tiefenschärfe waren neben dem Aufhellblitzen eine intensive Auseinandersetzung, die auch in das digitale Zeitalter hineinragt.
Gerne bin ich für spezielle Aufnahmen zu haben, die nicht der einfachen Fotografie gleichstehen. Ob Räume ausgeleuchtet werden oder im Outdoor-Bereich mit gezielter Beleuchtung besondere Wirkungen erreicht werden, die die abgelichtete Person plastisch hervorheben.